Unser Angebot

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Zeuginnen- und Zeugenbetreuung Hamburg: Unser Angebot

© Senatskanzlei Hamburg

1 Wir beraten und begleiten Sie, wenn Sie Zeuge oder Zeugin geworden sind. Die Beratung ist kostenlos und freiwillig.

2 Wer kann sich an die Zeuginnen- und Zeugenbetreuung wenden?

3 Jede Person, die im Rahmen eines Strafprozesses am Landgericht oder an einem der Amtsgerichte in Hamburg als Zeugin oder Zeuge aussagen muss, kann sich an uns wenden. Dies gilt unabhängig von der Art der Tat, dem Geschlecht, dem Alter, der Nationalität oder der Religionszugehörigkeit.

4 In Einzelfällen betreuen wir auch Zeuginnen und Zeugen, die in Zivil- oder Familienverfahren aussagen müssen.

5 Was beinhaltet unser Angebot?

6 Wir beraten und begleiten Sie, wenn Sie Zeugin oder Zeuge geworden sind. Die Aufgabe der Zeuginnen- und Zeugenbetreuung ist es, Ihnen zu helfen, die psychischen Belastungen, die in einem Strafverfahren auftreten können, zu reduzieren. Die Beratung ist kostenlos und freiwillig. Darüber hinaus bieten wir für Opfer besonders schwerer Straftaten eine Psychosoziale Prozessbegleitung an.

7 Angebot für Zeuginnen und Zeugen

8 Informationen über den Verhandlungsablauf

9 Informationen über die Aufgaben und Rollen der Prozessbeteiligten (Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Verteidigerinnen und Verteidiger etc.)

10 Informationen über Rechte und Pflichten der Zeuginnen und Zeugen

11 Individuelle Beratung und Unterstützung bei Fragen, Unsicherheiten und Ängsten bezüglich der Aussage (im Einzelfall in häuslicher Umgebung)

12 Besichtigung eines Gerichtssaals

13 Anregung von Maßnahmen, die die Zeuginnen und Zeugen schonen (in Ausnahmefällen: Videovernehmungen, Schutz vor Presse etc.)

14 Wartezeit im Betreuungszimmer für Zeuginnen und Zeugen und stärkende Beratung am Verhandlungstag

15 Begleitung in den Gerichtssaal und Anwesenheit während der Aussage im Gerichtssaal

16 Vermittlung an Fachberatungsstellen

17 Beratung mit Dolmetscherinnen und Dolmetschern (in geeigneten Fällen)

18 Was kann unsere Beratung bewirken?

19 Orientierung durch Kenntnis über Prozessabläufe und anwesende Personen im Gerichtssaal

20 Orientierung im Gerichtsgebäude

21 Handlungssicherheit durch Aufklärung über Rechte und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen

22 Verringerung der emotionalen Belastung

23 Ermutigung, Stärkung

24 Beruhigung durch Abbau von Ängsten und Befürchtungen

25 Verständnis für juristische Gesetzesvorgaben, Abläufe und Vorgehensweisen

26 Anregung von Schutzmaßnahmen

27 Abmilderung oder Verhinderung einer sogenannten „sekundären Viktimisierung“, d.h. einer erneuten Opferwerdung durch die Reaktionen und Umgangsweisen Dritter gegenüber den geschädigten Personen