Unser Angebot
Wir beraten und begleiten Sie, wenn Sie Zeuge*in geworden sind. Die Beratung ist kostenlos und freiwillig.
Wer kann sich an die Zeuginnen- und Zeugenbetreuung wenden?
Jede Person, die im Rahmen eines Strafprozesses am Landgericht oder an einem der Amtsgerichte in Hamburg als Zeuge*in aussagen muss, kann sich an uns wenden. Dies gilt unabhängig von der Art der Tat, dem Geschlecht, dem Alter, der Nationalität oder der Religionszugehörigkeit.
In Einzelfällen betreuen wir auch Zeugen*innen, die in Zivil- oder Familienverfahren aussagen müssen.“
Was beinhaltet unser Angebot?
Wir beraten und begleiten Sie, wenn Sie Zeuge*in geworden sind. Die Aufgabe der Zeuginnen- und Zeugenbetreuung ist es, Ihnen zu helfen, die psychischen Belastungen, die in einem Strafverfahren auftreten können, zu reduzieren. Die Beratung ist kostenlos und freiwillig. Darüber hinaus bieten wir für Opfer besonders schwerer Straftaten eine Psychosoziale Prozessbegleitung an.
Angebot für Zeugen*innen
- Informationen über den Verhandlungsablauf
- Informationen über die Aufgaben und Rollen der Prozessbeteiligten (Richter*innen, Staatsanwälte*innen, Verteidiger*innen, Nebenklagevertreter*innen und Nebenkläger*innen, psychosoziale Prozessbegleiter*innen u.a.)
- Informationen über Rechte und Pflichten der Zeugen*innen
- Individuelle Beratung und Unterstützung bei Fragen, Unsicherheiten und Ängsten bezüglich der Aussage (im Einzelfall in häuslicher Umgebung)
- Besichtigung eines Gerichtssaals
- Anregung von zeugen*innenschonenden Maßnahmen (in Ausnahmefällen: Videovernehmungen, Schutz vor Presse etc.)
- Wartezeit im Zeugen*innenbetreuungszimmer und stärkende Beratung am Verhandlungstag
- Begleitung in den Gerichtssaal und Anwesenheit während der Aussage im Gerichtssaal
- Vermittlung an Fachberatungsstellen
- Beratung mit Dolmetschern*innen (in geeigneten Fällen)
Was kann unsere Beratung bewirken?
- Orientierung durch Kenntnis über Prozessabläufe und anwesende Personen im Gerichtssaal
- Orientierung im Gerichtsgebäude
- Handlungssicherheit durch Aufklärung über Rechte und Pflichten von Zeugen*innen
- Verringerung der emotionalen Belastung
- Ermutigung, Stärkung
- Beruhigung durch Abbau von Ängsten und Befürchtungen
- Verständnis für juristische Gesetzesvorgaben, Abläufe und Vorgehensweisen
- Anregung von Schutzmaßnahmen
- Abmilderung oder Verhinderung einer sekundären Viktimisierung (einer erneuten Opferwerdung durch die Reaktionen und Umgangsweisen Dritter gegenüber den geschädigten Personen)
Weiterführende Links
Für weitere Informationen besuchen Sie gerne die Internetpräsenz Hilfen für Opfer von Gewalttaten der Freien und Hansestadt Hamburg, wo Sie eine Vielzahl an allgemeinen und spezifischen Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene finden. Sei es für von Gewalt betroffenen Frauen, Kinder und Jugendliche oder anderweitigen Zielgruppen - hier bekommen Sie einen guten Überblick über die Hilfelandschaft in Hamburg.
Eine gute Übersicht über Fachberatungsstellen in Hamburg, therapeutische Angebote oder auch telefonische Beratungs-Hotlines finden Sie über die Opferhilfebroschüre der polizei.hamburg.