Ihr Kind als Zeuge*in
Ein Gericht kann auch Minderjährige als Zeugen*innen vorladen. Gerne können Sie mit ihrem Kind zu einem persönlichen Vorgespräch zu uns kommen.
Bei einem Vorgespräch geben wir Ihnen Gelegenheit, die mit der Aussage verbundenen Sorgen und Ängste zu besprechen. Wir können beispielsweise einen Gerichtssaal besichtigen. In manchen Fällen ist es möglich, dass das Kind den*die zuständige*n Richter*in kennenlernt. Auf Wunsch können wir Ihre Fragen oder Bedenken an das Gericht weiter geben, damit gegebenenfalls zeugen*innenschonende Maßnahmen ergriffen werden können.
Das Zusammentreffen mit der*dem Angeklagten kann in Ausnahmefällen vermieden werden. In gesonderten Fällen kann das Gericht eine Videovernehmung anordnen. Dies wird im Einzelfall von dem*der Richter*in entschieden.
Wir können Ihr Kind auf Wunsch auch während der Aussage begleiten und neben ihm*ihr sitzen. Als sorgeberechtigte Person dürfen Sie Ihr minderjähriges Kind während der Vernehmung begleiten und neben ihm sitzen. In manchen Fällen ist eine professionelle Begleitung geeigneter. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Varianten.
Die Ladung von Minderjährigen löst oft nicht nur bei den Zeugen*innen Unsicherheiten und Ängste aus, in der Regel sind auch die Eltern und Bezugspersonen beunruhigt. Auf Wunsch können wir mit den Kindern und den engsten Bezugspersonen eine getrennte Beratung durchführen. Manchmal unterscheiden sich die Sorgen und Bedenken der Eltern von denen des Kindes. Das ist nicht ungewöhnlich. Dieser Unterschiedlichkeit kann in einem getrennten Beratungsgespräch Rechnung getragen werden.
Bei Bedarf vermitteln wir zudem weiter an Beratungsstellen und Rechtsanwälte*innen. Bitte nehmen Sie daher zeitnah zu uns Kontakt auf.