Psychosoziale Prozessbegleitung
Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine Unterstützungsmöglichkeit für Opfer von besonders schweren Straftaten bzw. für ihre Angehörigen.
Was ist die psychosoziale Prozessbegleitung?
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine intensive Unterstützungsmöglichkeit für Betroffene von besonders schweren Straftaten bzw. für deren Angehörige. Damit die Belastungen durch den Strafprozess für Betroffene bzw. deren Angehörige so gering wie möglich ausfallen, stehen ihnen psychosoziale Prozessbegleiter*innen während des gesamten Strafverfahrens unterstützend zur Seite und helfen bei verschiedensten Anliegen (siehe „Wie sieht die Unterstützung der psychosozialen Prozessbegleitung aus?“). In Abgrenzung zur Zeuginnen- und Zeugenbetreuung kann die Psychosoziale Prozessbegleitung bereits vor der Gerichtsverhandlung – etwa bei der Vernehmung der geschädigten Person durch das Landeskriminalamt – Beistand leisten.
Psychosoziale Prozessbegleiter*innen sind neutral dem Strafverfahren gegenüber. Sie sprechen mit den Geschädigten nicht über die Tat. Im Vordergrund stehen die aktuelle Situation der Geschädigten, mögliche Belastungen und wie diese reduziert werden können.
Wie kann ich eine psychosoziale Prozessbegleitung bekommen
Die psychosoziale Prozessbegleitung erhalten Sie auf Antrag. Sie können den schriftlichen Antrag eigenständig an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht schicken unter Angabe des Aktenzeichens. Falls Sie dazu vorab nähere Auskünfte wünschen, können Sie sich auch gerne an unser Team oder andere anerkannte psychosoziale Prozessbegleiter*innen wenden. Sie dürfen aus der Liste der anerkannten psychosozialen Prozessbegleitungen auswählen, wer sie unterstützen soll. Sinnvoll ist es, im Antrag eine psychosoziale Prozessbegleitung namentlich zu benennen. Dies verkürzt die Bearbeitungszeit. Die Liste der zugelassenen Psychosozialen Prozessbegleiter*innen in Hamburg finden Sie unter diesem Link: Was ist psychosoziale Prozessbegleitung? - hamburg.de
Für wen ist die psychosoziale Prozessbegleitung?
- Kinder und Jugendliche, die von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten betroffen sind
- Erwachsene Betroffene von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten, die besonders schutzbedürftig sind. Besonderheit: Die Schutzbedürftigkeit muss im Antrag begründet werden
- Hinterbliebene Kinder, Eltern, Geschwister, Ehe- oder Lebenspartner, die Angehörige durch eine Straftat verloren haben und besonders schutzbedürftig sind. Auch hier gilt: Die Schutzbedürftigkeit muss im Antrag begründet werden.
Anmerkung: Wenn Sie Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen, wenden Sie sich gerne an uns.
Können Kosten entstehen?
Wird der Antrag auf psychosoziale Prozessbegleitung genehmigt, erfolgt eine sogenannte „Beiordnung“ durch das Gericht. Das bedeutet, dass Ihnen ein*e psychosoziale*r Prozessbegleiter*in zur Seite gestellt wird. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten, diese werden vom Gericht übernommen. Erfolgt keine Beiordnung, können Sie sich auf eigene Kosten eine psychosoziale Prozessbegleitung nehmen.
Bei der Zeuginnen- und Zeugenbetreuung in Hamburg entstehen Ihnen auch bei einer Ablehnung des Antrags keine Kosten. Wir unterstützen Sie weiterhin. Unser Unterstützungsangebot ist auch in diesem Fall kostenlos.
Wie sieht die Unterstützung der psychosozialen Prozessbegleitung aus?
Die psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt Sie in allen Abschnitten des Strafverfahrens.
Polizei /Staatsanwaltschaft
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist Ihre Ansprechperson für alle Fragen zum Ablauf des Strafverfahrens. Sie kann Ihnen erklären, welche Beteiligten im Verfahren welche Aufgaben haben. Ihre psychosoziale Prozessbegleitung kann mit Ihnen zu Vernehmungen bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen.
Vor dem Gerichtsprozess
Falls es zu einem Gerichtsprozess kommt, kann Ihnen vorab das Gerichtsgebäude oder der Gerichtssaal gezeigt werden. Sie können ihre Fragen und ggf. Bedenken besprechen. In geeigneten Fällen kann die psychosoziale Prozessbegleitung zeugen*innenschonende Maßnahmen anregen.
Während des Gerichtsprozesses
Ihre psychosoziale Prozessbegleitung darf während der gesamten Gerichtsverhandlung an Ihrer Seite bleiben. So können Sie Wartezeiten gemeinsam überbrücken und haben während der Vernehmung eine Begleitperson neben sich.
Nach dem Gerichtsprozess
Nach der Hauptverhandlung können Sie mit Ihrer psychosozialen Prozessbegleitung über Ihre Eindrücke und Fragen zum gerichtlichen Verfahren sprechen. Für die Zeit nach dem Prozess können Hilfen wie Therapien oder eine psychologische Beratung vermittelt werden.